Netzentgelte 2027: Was sich für Ihre Stromrechnung ab Januar ändert

Der Bund zahlt 2027 weniger Geld in die Stromnetze. Für die meisten Haushalte geht es um ein paar Euro. Wichtiger ist, was Sie tun, wenn im November ein Preisbrief kommt.

24.09.20263 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet: 2027 sinkt der Bundeszuschuss für die Stromnetze um knapp eine Milliarde Euro. Nach Berechnungen von Verivox kostet das einen Haushalt mit 4.000 Kilowattstunden rund zwölf Euro mehr im Jahr, regional kann es mehr oder weniger sein. Kündigt Ihr Anbieter deswegen eine Erhöhung an, dürfen Sie sofort kündigen und wechseln.

Auf jeder Stromrechnung steckt ein Posten, den Sie nicht beeinflussen können: das Netzentgelt. Es bezahlt die Leitungen bis zu Ihrem Haus und macht etwa ein Viertel des Strompreises aus. 2026 hat der Bund diesen Posten mit 6,5 Milliarden Euro verbilligt. Für 2027 bis 2029 sind nur noch jeweils 5,525 Milliarden Euro eingeplant. Der Bundestag muss den Haushalt dafür noch beschließen.

Was das in Euro für Ihren Haushalt bedeutet

Verivox hat ausgerechnet, wie sich die Kürzung im Bundesschnitt auswirkt. Das Netzentgelt steigt dadurch um etwa 0,25 Cent netto je Kilowattstunde. Pro Jahr sind das ungefähr:

  • Single mit 1.500 Kilowattstunden: rund 5 Euro
  • Paar mit 2.800 Kilowattstunden: rund 8 Euro
  • Familie mit 4.000 Kilowattstunden: rund 12 Euro

Das ist überschaubar. Zum Vergleich: Wer noch in der Grundversorgung ist, zahlt gegenüber einem günstigen Tarif oft mehrere hundert Euro im Jahr zu viel. Die Netzentgelte sind also kein Grund zur Sorge, aber ein guter Anlass, den eigenen Vertrag anzuschauen.

Warum Ihr Nachbarort anders betroffen sein kann

Die Zahlen oben sind Durchschnittswerte. Jeder Netzbetreiber rechnet für sein Gebiet eigene Kosten, etwa für neue Leitungen oder Personal. In manchen Regionen kann das Netzentgelt 2027 deshalb stärker steigen, in anderen sogar sinken. Die vorläufigen Werte veröffentlichen die Netzbetreiber bis zum 15. Oktober, endgültig gelten sie ab dem 1. Januar 2027.

Wie hoch das Netzentgelt bei Ihnen gerade ist, steht auf der Jahresabrechnung, meist auf der zweiten Seite unter den Preisbestandteilen. Notieren Sie sich den Wert in Cent je Kilowattstunde. Dann können Sie später prüfen, ob eine Preiserhöhung Ihres Anbieters wirklich nur die Netzentgelte weitergibt oder deutlich darüber hinausgeht.

Ein Preisbrief kommt: So gehen Sie vor

Will Ihr Anbieter den Preis zum 1. Januar erhöhen, muss er Ihnen das rechtzeitig mitteilen. Bei normalen Verträgen reicht ein Monat Vorlauf, in der Grundversorgung sind es sechs Wochen. Die meisten Schreiben kommen deshalb im November, oft als unscheinbare E-Mail. Dann gilt:

  • Brief oder E-Mail aufheben und das Datum notieren, ab dem der neue Preis gelten soll.
  • Neuen Arbeitspreis und Grundpreis mit Ihrem Jahresverbrauch durchrechnen. So sehen Sie, was die Erhöhung Sie im Jahr kostet.
  • Mit Postleitzahl und Verbrauch im Rechner vergleichen, was andere Anbieter für Ihre Region verlangen.
  • Ist ein anderer Tarif günstiger, wechseln Sie vor dem Stichtag. Die Kündigung kann der neue Anbieter für Sie übernehmen.
  • Ist Ihr Anbieter trotz Erhöhung noch günstig, müssen Sie nichts tun. Wer nicht reagiert, akzeptiert den neuen Preis.

Das Sonderkündigungsrecht gilt bei jeder Erhöhung, egal welchen Grund der Anbieter nennt. Auch eine laufende Preisgarantie schützt meist nicht: Die übliche eingeschränkte Variante erlaubt es, höhere Netzentgelte weiterzugeben.

Mit Wärmepumpe oder Wallbox: Rabatt nicht verschenken

Haben Sie eine Wärmepumpe, eine Wallbox oder einen Batteriespeicher, kann Ihnen ein reduziertes Netzentgelt zustehen. Voraussetzung ist, dass das Gerät nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz beim Netzbetreiber als steuerbar angemeldet ist. Bei neuen Geräten erledigt das in der Regel der Installateur. Die häufigste Variante ist eine feste Gutschrift pro Jahr, deren Höhe der Netzbetreiber festlegt. Fragen Sie im Zweifel direkt bei ihm nach, ob Ihr Gerät erfasst ist. Mit dem Bundeszuschuss hat dieser Rabatt nichts zu tun, er bleibt also auch 2027.

Häufige Fragen

Wird Strom 2027 teurer?

Durch den kleineren Netzzuschuss im Schnitt nur um etwa ein Prozent. Ob Ihr eigener Preis steigt, hängt vom Netzgebiet und vom Anbieter ab. Sicher wissen Sie es erst, wenn Ihr Anbieter schreibt, spätestens einen Monat vor der Änderung.

Darf mein Anbieter trotz Preisgarantie erhöhen?

Bei der üblichen eingeschränkten Preisgarantie ja, wenn Netzentgelte, Steuern oder Umlagen steigen. Sie haben dann aber ein Sonderkündigungsrecht.

Wo finde ich das Netzentgelt auf meiner Rechnung?

In der Jahresabrechnung unter den Preisbestandteilen, angegeben in Cent je Kilowattstunde. Dort stehen auch Stromsteuer, Umlagen und Messstellenbetrieb.

Quellen

  • Bundesregierung, Niedrigere Netzentgelte (3.9.2026)
  • Handelsblatt/dpa mit Berechnungen von Verivox (26.7.2026)
  • Verivox-Szenarien nach blackout-news.de (5.8.2026)
  • Strom-Report, Strompreisentwicklung (Stand 23.9.2026)
  • § 41 Abs. 5 EnWG
  • § 5 StromGVV
  • § 14a EnWG
  • Stand: 24.09.2026