Wer ist mein Grundversorger?
Das ist der Anbieter, der in Ihrem Netzgebiet die meisten Haushalte beliefert. Er ist gesetzlich verpflichtet, jeden zu versorgen, der keinen anderen Vertrag hat. Wenn Sie in eine Wohnung ziehen und einfach Licht anmachen, sind Sie sein Kunde.
Der Preis
Anfang 2026 kostet die Grundversorgung im Schnitt 42,83 ct/kWh. Günstige Neukundentarife liegen bei 23 bis 28 ct/kWh. Bei 3.500 kWh Jahresverbrauch bedeutet das einen Unterschied von mehreren hundert Euro.
Zum Jahreswechsel hat etwa die Hälfte der Grundversorger die Preise gesenkt, im Schnitt um 8,7 Prozent. Günstig wird die Grundversorgung dadurch nicht, sie bleibt in fast jedem Netzgebiet der teuerste verfügbare Tarif.
Der Vorteil, den sie hat
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen, jederzeit. Keine Mindestlaufzeit, keine Preisbindung, keine Vorkasse. Wer gerade umgezogen ist oder eine Insolvenz seines Anbieters hinter sich hat, ist hier kurzfristig sicher aufgehoben.
Als Dauerlösung ist sie teuer bezahlt. Prüfen Sie nach dem Einzug in Ruhe die Angebote, aber prüfen Sie sie.
Raus aus der Grundversorgung
Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung. Sie brauchen nur Zählernummer und die Angabe, dass Sie bisher beim Grundversorger sind. Wegen der kurzen Frist ist der Wechsel oft in zwei bis drei Wochen erledigt.
Wie Sie prüfen, ob Sie betroffen sind
Schauen Sie auf die letzte Jahresabrechnung. Steht dort ein Tarifname wie „Grundversorgung", „Basisversorgung" oder schlicht der Name der Stadtwerke ohne Zusatz, sind Sie vermutlich in der Grundversorgung. Ein zweites Indiz ist die Kündigungsfrist von zwei Wochen in den Vertragsbedingungen.
Wer nach einem Umzug nie aktiv einen Vertrag abgeschlossen hat, ist es mit ziemlicher Sicherheit. Das passiert öfter, als man denkt, denn die Belieferung beginnt automatisch mit dem Einzug.
Was beim Wechsel zu beachten ist
Wechseln Sie nie, ohne den neuen Vertrag in der Hand zu haben. Kündigen Sie zuerst und finden dann keinen Anbieter, landen Sie wieder beim Grundversorger, nur eben mit neuem Startdatum.
Prüfen Sie außerdem, ob im Haushalt ein Zweitzähler läuft, etwa für eine Nachtspeicherheizung. Diese Zähler brauchen einen eigenen Tarif und werden im normalen Haushaltsvergleich nicht berücksichtigt.
Häufige Fragen
Ersatzversorgung und Grundversorgung, ist das dasselbe?
Nein. Die Ersatzversorgung greift automatisch für höchstens drei Monate, wenn Ihr Anbieter ausfällt. Die Grundversorgung ist ein regulärer Vertrag ohne Laufzeit.
Wird mir der Strom abgestellt, wenn ich kündige?
Nein. Der Wechsel wird zwischen den Anbietern und dem Netzbetreiber abgestimmt, die Lieferung läuft ohne Unterbrechung weiter.
Kann der Grundversorger mich ablehnen?
In der Grundversorgung besteht ein Kontrahierungszwang, er muss Sie beliefern. Bei Sondertarifen darf er dagegen Nein sagen, etwa nach einer Bonitätsprüfung.
Quellen
- Strom-Report, Grundversorgung 2026
- statistiken-aktuell.de, Datenmonitor Juli 2026
