Solaranlage noch 2026 oder erst 2027? Was die EEG-Pläne für Hausbesitzer bedeuten

Wer seine Solaranlage bis Silvester in Betrieb nimmt, bekommt 20 Jahre lang einen festen Satz für eingespeisten Strom. Danach soll das enden. Was Sie wissen sollten, bevor Sie sich unter Druck setzen lassen.

24.09.20264 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet: Die Bundesregierung will die feste Einspeisevergütung für neue Solaranlagen ab 2027 abschaffen. Bestehende Anlagen und alle, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, sind nicht betroffen, Balkonkraftwerke ebenfalls nicht. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Eine Anlage lohnt sich auch danach, vor allem wenn Sie viel Strom selbst verbrauchen.

Ende Juli hat das Bundeskabinett eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Für private Dachanlagen ist die wichtigste Änderung: Wer ab 2027 eine neue Anlage in Betrieb nimmt, soll für eingespeisten Strom keine feste Vergütung über 20 Jahre mehr bekommen. Stattdessen gibt es drei Jahre lang eine Übergangszahlung, danach wird der Strom zum Marktpreis verkauft. Bundestag, Bundesrat und die EU-Kommission müssen noch zustimmen, geplant ist der 1. Januar 2027.

Wen es betrifft und wen nicht

  • Sie haben schon eine Solaranlage: Für Sie ändert sich nichts. Ihre Vergütung läuft wie vereinbart weiter.
  • Ihre Anlage geht bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb: Sie bekommen noch den festen Satz für 20 Jahre plus das restliche Inbetriebnahmejahr.
  • Sie haben ein Balkonkraftwerk oder planen eins: Nichts ändert sich. Überschüssiger Strom geht wie bisher ohne Vergütung ins Netz.
  • Sie planen eine Anlage für 2027 oder später: Hier greifen die neuen Regeln, sofern das Gesetz so beschlossen wird.

Was das in Euro ausmacht

Ein Beispiel mit groben Annahmen: Eine Anlage mit 8 Kilowatt Leistung erzeugt in Deutschland rund 7.600 Kilowattstunden im Jahr. Ohne Speicher verbraucht ein Haushalt davon typischerweise 25 bis 35 Prozent selbst. Rund 5.300 Kilowattstunden gehen also ins Netz.

Wer die Anlage jetzt in Betrieb nimmt, bekommt dafür derzeit rund 7,7 Cent je Kilowattstunde, also etwa 410 Euro im Jahr, 20 Jahre lang fest. Nach den Plänen für 2027 wären es in den ersten drei Jahren 5,2 Cent, also rund 275 Euro. Danach hängt der Erlös vom Strommarkt ab. Der durchschnittliche Marktwert für Solarstrom lag 2025 bei rund 4,5 Cent. Kleine Anlagen sollen für einige Jahre noch einen Bonus von 1,5 Cent bekommen, der Verkauf läuft dann über einen Dienstleister, der dafür Gebühren nehmen kann.

Viel größer ist der Wert des Stroms, den Sie selbst verbrauchen. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom für rund 30 Cent. 2.300 Kilowattstunden Eigenverbrauch sparen so rund 690 Euro im Jahr, egal ob die Anlage 2026 oder 2027 ans Netz geht.

Wenn Sie noch 2026 starten wollen

Entscheidend ist das Datum der Inbetriebnahme, nicht der Tag der Unterschrift. Gemeint ist der Zeitpunkt, an dem die fest montierte Anlage mit Wechselrichter technisch betriebsbereit ist und erstmals Strom erzeugt. Im Herbst sind viele Installateure ausgebucht. So gehen Sie vor:

  • Mindestens zwei, besser drei Angebote einholen und nach dem frühesten festen Montagetermin fragen.
  • Den Termin für die Inbetriebnahme im Vertrag schriftlich festhalten, am besten mit einer Regelung, was passiert, wenn er nicht gehalten wird.
  • Den Installateur die Anlage beim Netzbetreiber anmelden lassen, sobald der Vertrag steht.
  • Nach der Inbetriebnahme die Anlage innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Ohne Eintrag riskieren Sie die Vergütung.
  • Das Inbetriebnahmeprotokoll aufheben. Es ist Ihr Nachweis für den alten Vergütungssatz.

Lassen Sie sich nicht drängen

Anbieter werden in den nächsten Wochen mit dem Jahresende werben. Eine überteuerte Anlage, die noch 2026 läuft, ist aber schlechter als eine faire Anlage im Frühjahr 2027. Der Unterschied bei der Vergütung liegt in unserem Beispiel bei gut 130 Euro im Jahr in den ersten drei Jahren. Ein um 2.000 Euro höherer Kaufpreis frisst das schnell auf. Wer 2027 baut, sollte einen Speicher, eine Wärmepumpe oder eine Wallbox von Anfang an mitplanen, weil jede selbst verbrauchte Kilowattstunde dann noch mehr zählt.

Häufige Fragen

Bekommt meine bestehende Solaranlage weiter Einspeisevergütung?

Ja. Bestehende Anlagen und alle, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, behalten ihre feste Vergütung für 20 Jahre.

Ändert sich etwas für mein Balkonkraftwerk?

Nach dem Kabinettsentwurf nicht. Steckersolargeräte bekommen weiter keine Vergütung für eingespeisten Strom, die Regeln für Anmeldung und Leistung bleiben wie bisher.

Lohnt sich eine Solaranlage ab 2027 noch?

In den meisten Fällen ja, wenn Sie einen großen Teil des Stroms selbst verbrauchen. Eine selbst genutzte Kilowattstunde spart rund 30 Cent, eine eingespeiste bringt nur etwa 5 Cent. Mit Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto verbessert sich die Rechnung deutlich.

Ist die Abschaffung schon beschlossen?

Nein. Das Kabinett hat den Entwurf am 29. Juli 2026 beschlossen. Bundestag, Bundesrat und EU-Kommission müssen noch zustimmen. Bis dahin gilt die bisherige Vergütung.

Quellen

  • BMWE, Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss (29.7.2026), zitiert nach c-ober.de (30.7.2026)
  • solaranlage-ratgeber.de, EEG-Novelle: die neuen Übergangsregeln (30.7.2026)
  • enerix, Kabinett beschließt EEG 2027 (29.7.2026)
  • reduco.ai zu aktuellen Vergütungssätzen (Stand August 2026)
  • GREENOX, EEG-Novelle 2027 (12.8.2026). Beispielrechnung eigene Schätzung mit typischen Ertrags- und Eigenverbrauchswerten
  • Stand: 24.09.2026