Warum es einen eigenen Tarif gibt
Wärmepumpen zählen als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Der Netzbetreiber darf sie bei Netzengpässen kurzzeitig drosseln und gewährt im Gegenzug reduzierte Netzentgelte. Weil das Netzentgelt rund ein Viertel des Strompreises ausmacht, liegen Wärmepumpentarife oft 5 bis 10 Cent je kWh unter dem Haushaltstarif.
Voraussetzung ist die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber und eine Steuerbox, die den Zugriff technisch ermöglicht.
Ein Zähler oder zwei?
Bei der Zweizählerlösung laufen Haushalt und Wärmepumpe getrennt. Sie können für beide separate Tarife wählen und den günstigen Wärmepumpenpreis voll ausschöpfen. Nachteil sind der zusätzliche Messstellenbetrieb und die Einbaukosten.
Bei der Eintarifmessung läuft alles über einen Zähler. Dann greift statt des reduzierten Arbeitspreises ein pauschaler Abschlag auf das Netzentgelt. Für kleine Wärmepumpen ist das oft die günstigere Rechnung, für große Anlagen selten.
Was § 14a EnWG konkret bedeutet
Seit 2024 muss der Netzbetreiber neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen anschließen, darf sie aber im Bedarfsfall auf eine Mindestleistung reduzieren. Vollständig abschalten darf er nicht, und ein Haus wird dadurch nicht kalt: Die zulässige Restleistung reicht für den Grundbetrieb.
Sie wählen zwischen zwei Modulen der Entgeltreduzierung, entweder einer pauschalen Gutschrift oder einem prozentualen Rabatt auf den Arbeitspreis. Welches günstiger ist, hängt vom Verbrauch ab.
Verbrauch realistisch schätzen
Faustformel: Heizwärmebedarf des Hauses geteilt durch die Jahresarbeitszahl. Ein saniertes Einfamilienhaus mit 12.000 kWh Wärmebedarf und einer Jahresarbeitszahl von 3,5 kommt auf rund 3.400 kWh Strom im Jahr, dazu Warmwasser.
Rechnen Sie im ersten Jahr mit Abweichungen. Die Jahresarbeitszahl hängt stark von Vorlauftemperatur und Einstellung ab, nicht nur vom Gerät.
Beim Vergleich beachten
Wärmepumpentarife stehen nicht im normalen Haushaltsvergleich, sie brauchen eine eigene Abfrage mit der Zählerart. Achten Sie auf die Preisgarantie, weil der Verbrauch im Winter konzentriert anfällt und eine Erhöhung mitten in der Heizsaison unangenehm ist.
Häufige Fragen
Wird meine Wärmepumpe wirklich abgeschaltet?
Nein, sie darf nur gedrosselt werden, und das nur bei drohender Netzüberlastung. In der Praxis kommt das bisher selten vor.
Lohnt sich ein zweiter Zähler?
Ab etwa 4.000 bis 5.000 kWh Wärmepumpenverbrauch meist ja. Darunter fressen Messstellenbetrieb und Einbaukosten den Vorteil oft auf.
Kann ich Haushaltsstrom und Wärmepumpe bei verschiedenen Anbietern haben?
Bei getrennten Zählern ja, es sind zwei Lieferstellen und zwei Verträge.
Quellen
- § 14a EnWG, Festlegung der Bundesnetzagentur
- vergleich.de, Wärmepumpenstrom, Stand September 2026
