Kurz beantwortet: Ein Stromvertrag außerhalb der Grundversorgung braucht die Textform. Ein reines Telefongespräch reicht dafür in der Regel nicht. Wurde trotzdem ein Vertrag geschlossen, können Sie ihn 14 Tage lang ohne Begründung widerrufen, schriftlich und mit Nachweis. Geben Sie am Telefon nie Zählernummer oder Vertragsdaten heraus.
Die Verbraucherzentralen berichten seit Jahresbeginn wieder vermehrt über untergeschobene Energieverträge. Das Muster ist fast immer gleich: Jemand ruft an oder klingelt, stellt sich als Energieberater, als Mitarbeiter des Netzbetreibers oder sogar der Verbraucherzentrale vor und verspricht einen günstigeren Tarif. Man lehnt ab oder will es sich überlegen. Ein paar Tage später liegt eine Vertragsbestätigung im Briefkasten.
Typische Sätze, bei denen Sie auflegen sollten
- „Ihr Tarif läuft aus, wir müssen nur noch kurz Ihre Daten abgleichen.“
- „Ihr Versorger hat uns beauftragt, Ihnen einen günstigeren Preis anzubieten.“
- „Können Sie mir bitte die Zählernummer vorlesen, damit ich prüfen kann, ob Sie zu viel zahlen?“
- „Das ist nur eine Preisauskunft, das ist unverbindlich.“
Die Zählernummer braucht nur, wer einen Wechsel einleiten will. Wer am Telefon danach fragt, will Sie wechseln lassen. Das gilt auch, wenn der Anrufer Ihren Namen und Ihre Adresse schon kennt. Bestätigen Sie solche Daten nicht.
Warum viele dieser Verträge gar nicht gelten
Seit 2021 müssen Stromverträge außerhalb der Grundversorgung in Textform geschlossen werden, also etwa per E-Mail, Brief oder Onlineformular. Eine mündliche Zusage am Telefon reicht dafür in der Regel nicht. Wer nur zugehört oder gesagt hat, er wolle sich das Angebot ansehen, hat ohnehin keinen Vertrag geschlossen.
Schickt Ihnen der Anbieter einen Bestätigungslink oder ein Formular, klicken und unterschreiben Sie nichts. Kommt trotzdem eine Rechnung oder eine Wechselbestätigung, widersprechen Sie schriftlich und bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist.
Widerruf: 14 Tage ohne Begründung
Haben Sie tatsächlich einen Vertrag am Telefon, im Internet oder an der Haustür geschlossen, können Sie ihn 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen widerrufen. Hat der Anbieter Sie nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist auf ein Jahr und 14 Tage. So gehen Sie vor:
- Widerruf schriftlich an den neuen Anbieter schicken, mit Kundennummer und dem Satz, dass Sie den Vertrag widerrufen. Die Verbraucherzentralen bieten dafür kostenlose Musterbriefe.
- Per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendebericht verschicken. Die Verbraucherzentrale rät von einer einfachen E-Mail ab, weil Sie den Zugang im Streitfall beweisen müssen.
- Den bisherigen Anbieter sofort informieren, dass Sie nicht wechseln wollen, und um Weiterbelieferung bitten.
- Alle Unterlagen und den Einlieferungsbeleg aufheben.
Seit dem 19. Juni 2026 müssen Anbieter, bei denen Sie online abschließen, zusätzlich eine eigene Widerrufsschaltfläche bereitstellen. Nutzen Sie sie, wenn es sie gibt, und machen Sie einen Screenshot der Bestätigung.
Wenn der Wechsel schon passiert ist
Seit Januar 2026 läuft ein Lieferantenwechsel technisch innerhalb von 24 Stunden. Es kann also passieren, dass Sie schon beim neuen Anbieter sind, bevor Sie die Bestätigung überhaupt gelesen haben. Der Strom fließt trotzdem weiter. Schwierig wird es mit dem alten Vertrag: Manche Anbieter nehmen Sie zu den bisherigen Konditionen zurück, andere nicht. Im ungünstigsten Fall landen Sie zunächst in der teuren Grundversorgung und müssen neu wechseln. Lassen Sie sich in solchen Fällen von der Verbraucherzentrale beraten, bevor Sie Rechnungen bezahlen.
Unerlaubte Werbeanrufe können Sie bei der Bundesnetzagentur melden. Notieren Sie dafür Datum, Uhrzeit, angezeigte Nummer und den Namen, den der Anrufer genannt hat. Einen seriösen Tarif finden Sie ohnehin schneller selbst, mit Postleitzahl und Verbrauch im Vergleichsrechner.
Häufige Fragen
Ist ein Stromvertrag am Telefon gültig?
Außerhalb der Grundversorgung brauchen Stromverträge die Textform. Eine reine Zusage am Telefon reicht dafür in der Regel nicht. Bestätigen Sie nichts schriftlich, was Sie nicht wollen.
Wie lange kann ich einen Stromvertrag widerrufen?
14 Tage ab Vertragsschluss, wenn Sie ihn online, telefonisch oder an der Haustür abgeschlossen haben. Fehlt die Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr und 14 Tage.
Darf ich meine Zählernummer am Telefon nennen?
Nur, wenn Sie selbst bewusst einen Wechsel beauftragen wollen. Wer unaufgefordert anruft und nach der Zählernummer fragt, will in aller Regel einen Anbieterwechsel einleiten.
Quellen
- Verbraucherzentrale, Achtung: Unerwünschte Energieverträge am Telefon (5.2.2026)
- Verbraucherzentrale Niedersachsen, Unerwünschte Verträge an Haustür und Telefon (21.1.2026)
- Verbraucherportal Bayern, Untergeschobene Energielieferverträge (31.3.2026)
- Verbraucherzentrale, Widerruf von Strom- oder Gasvertrag
- § 41b EnWG
- §§ 312g, 355, 356 BGB
- Richtlinie (EU) 2023/2673 zur Widerrufsfunktion
- Stand: 24.09.2026
