Stromzähler ablesen und richtig verstehen

Zählernummer und Zählerstand sind die einzigen Angaben, die beim Wechsel schiefgehen können. Beides ist in zwei Minuten geklärt.

22.09.20265 Min. Lesezeit

Zählernummer und Zählerstand sind zwei Dinge

Die Zählernummer identifiziert das Gerät. Sie steht direkt auf dem Zähler, meist über oder unter dem Display, oft mit einem Barcode daneben, und ist eine feste Kennung aus Ziffern und Buchstaben. Beim Anbieterwechsel wird sie abgefragt.

Der Zählerstand ist der abgelesene Wert in Kilowattstunden. Er ändert sich täglich. Verwechseln Sie beides nicht: Wer statt der Nummer den Stand einträgt, bekommt eine Rückfrage und verliert ein paar Tage.

Die drei Zählerarten

Der alte Ferraris-Zähler mit der drehenden Scheibe zeigt den Verbrauch auf einem mechanischen Rollenzählwerk. Abgelesen wird die Zahl vor dem Komma, die letzte Stelle ist häufig rot abgesetzt und gehört nicht dazu.

Die moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler ohne Kommunikationsanschluss. Sie zeigt den aktuellen Stand und, nach Eingabe einer PIN, historische Werte für den Vormonat oder das Vorjahr. Das intelligente Messsystem, meist Smart Meter genannt, ergänzt eine Kommunikationseinheit und überträgt die Werte automatisch.

Wer bekommt ein Smart Meter?

Pflicht ist der Einbau ab einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh sowie bei Anlagen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe oder Wallbox. Haushalte darunter können den Einbau auf eigenen Wunsch verlangen.

Die jährlichen Kosten sind gedeckelt und liegen je nach Verbrauch und Anwendungsfall im Bereich von etwa 20 bis 50 Euro. Für dynamische Tarife ist das Messsystem Voraussetzung, sonst lässt sich der Verbrauch nicht viertelstündlich abrechnen.

Richtig ablesen

Notieren Sie das Datum, den vollen kWh-Wert und machen Sie ein Foto, auf dem Zählernummer und Stand zusammen zu sehen sind. Das Foto ist Ihr Beleg, falls die Schlussrechnung nicht passt.

Haben Sie zwei Zählwerke, etwa Hoch- und Niedertarif, lesen Sie beide ab. Sie erscheinen meist als 1.8.1 und 1.8.2 im Display und werden getrennt abgerechnet.

Beim Wechsel und beim Umzug

Zum Wechseltag liest in der Regel der Netzbetreiber aus oder fordert den Stand an. Übermitteln Sie ihn trotzdem unaufgefordert, dann rechnet der alte Anbieter nicht mit einem geschätzten Wert ab.

Beim Umzug gehört der Zählerstand ins Übergabeprotokoll, mit Datum und Unterschrift beider Parteien. Das ist die einzige Absicherung gegen fremden Verbrauch auf Ihrer Rechnung.

Häufige Fragen

Wo finde ich die Zählernummer?

Auf dem Zähler selbst, meist neben einem Barcode, und auf jeder Jahresabrechnung. Die Nummer des Netzbetreibers auf dem Gerät ist eine andere Angabe.

Muss ich die rote Ziffer mit ablesen?

Nein. Rot abgesetzte Stellen sind Nachkommastellen und werden nicht übermittelt.

Kann ich den Einbau eines Smart Meters ablehnen?

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, nicht. Der Messstellenbetreiber kündigt den Einbau mindestens drei Monate vorher an.

Quellen

  • Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
  • Bundesnetzagentur, Hinweise zum Smart-Meter-Rollout