Kurz beantwortet: Auch 2027 soll der CO₂-Preis für Heizöl und Erdgas zwischen 55 und 65 Euro je Tonne liegen. Bei Gas macht das bis zu rund 1,55 Cent je Kilowattstunde aus, bei 15.000 Kilowattstunden also etwa 230 Euro im Jahr. Mieter müssen je nach Gebäudezustand nur einen Teil tragen. Wer selbst einen Gasvertrag hat, kann den Vermieteranteil einfordern.
Seit 2021 kostet jede Tonne CO₂, die beim Heizen mit Öl oder Gas entsteht, extra. Die Versorger kaufen dafür Zertifikate und legen die Kosten auf den Preis um. 2026 liegt der Preis in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro je Tonne. Bei den ersten Versteigerungen seit Juli wurde laut Finanztip bereits die Obergrenze von 65 Euro erreicht.
Eigentlich sollte ab 2027 der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr übernehmen, bei dem der Preis frei am Markt entsteht. Dieser Start ist auf 2028 verschoben, das ist inzwischen EU-Recht. Für 2027 hat das Bundeskabinett am 12. August beschlossen, den bisherigen Korridor von 55 bis 65 Euro um ein Jahr zu verlängern. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
So viel CO₂-Preis zahlen Sie im Jahr
Erdgas verursacht rund 0,2 Kilogramm CO₂ je Kilowattstunde, Heizöl rund 2,7 Kilogramm je Liter. Beim Höchstwert von 65 Euro je Tonne sind das laut ADAC bis zu etwa 1,55 Cent je Kilowattstunde Gas und bis zu 20,7 Cent je Liter Heizöl, jeweils inklusive Umsatzsteuer. Für typische Haushalte ergibt das grob:
- Wohnung mit 10.000 Kilowattstunden Gas: bis zu rund 155 Euro im Jahr
- Wohnung oder kleines Haus mit 15.000 Kilowattstunden Gas: bis zu rund 230 Euro
- Einfamilienhaus mit 20.000 Kilowattstunden Gas: bis zu rund 310 Euro
- Einfamilienhaus mit 2.000 Litern Heizöl: rund 350 bis 410 Euro
Strom ist davon nicht betroffen. Auf den Haushaltsstrom und damit auch auf den Betrieb einer Wärmepumpe wird dieser CO₂-Preis nicht erhoben.
Wo der CO₂-Preis auf Ihrer Rechnung steht
Gas- und Heizöllieferanten müssen die CO₂-Kosten auf der Rechnung ausweisen, meist als Menge in Tonnen und als Betrag in Euro. Diese Angabe brauchen Sie, wenn Sie als Mieter Geld zurückfordern wollen. Heben Sie die Rechnung deshalb auf.
Mieter: Den Vermieteranteil nicht verschenken
Seit 2023 teilen sich Mieter und Vermieter die CO₂-Kosten. Wie viel jeder zahlt, hängt vom CO₂-Ausstoß des Gebäudes je Quadratmeter ab, in zehn Stufen. Bei einem sehr gut gedämmten Haus trägt der Mieter alles, bei einem sehr schlechten zahlt der Vermieter bis zu 95 Prozent. Je älter und schlechter gedämmt das Haus, desto mehr bleibt beim Vermieter.
- Zentralheizung im Haus: Der Vermieter muss die Aufteilung in der Heizkostenabrechnung vornehmen. Fehlt sie, dürfen Sie Ihren Anteil an den Heizkosten laut Gesetz um drei Prozent kürzen.
- Eigene Gasetagenheizung mit eigenem Vertrag: Sie zahlen die CO₂-Kosten zunächst selbst und müssen den Vermieteranteil aktiv einfordern, innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Gasrechnung. Viele Mieter wissen das nicht und verschenken jedes Jahr Geld.
Was ab 2028 kommt
Mit dem Start des europäischen Emissionshandels bildet sich der Preis frei am Markt. Wie hoch er dann liegt, ist offen. Die Bertelsmann Stiftung erwartet für 2028 rund 60 Euro je Tonne, andere Schätzungen liegen deutlich darüber. Für die nächsten Jahre heißt das: Mit Gas und Öl bleibt Heizen planbar, auf lange Sicht ist das Risiko nach oben größer als nach unten.
Kurzfristig sparen Sie am meisten über den Gastarif und die Raumtemperatur. Wer ohnehin über eine neue Heizung nachdenkt, sollte den CO₂-Preis über 15 bis 20 Jahre mitrechnen und nicht allein auf den Kaufpreis schauen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der CO₂-Preis 2027?
Nach dem Kabinettsbeschluss vom 12. August 2026 soll er wie 2026 zwischen 55 und 65 Euro je Tonne liegen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Wie viel CO₂-Preis zahle ich beim Gas?
Beim Höchstwert von 65 Euro je Tonne bis zu rund 1,55 Cent je Kilowattstunde inklusive Umsatzsteuer. Bei 15.000 Kilowattstunden im Jahr sind das etwa 230 Euro.
Muss der Vermieter einen Teil der CO₂-Kosten zahlen?
Ja, abhängig vom CO₂-Ausstoß des Gebäudes. In schlecht gedämmten Häusern bis zu 95 Prozent. Mit eigener Gasetagenheizung müssen Sie den Anteil innerhalb von zwölf Monaten nach der Gasrechnung beim Vermieter einfordern.
Quellen
- Finanztip, CO2-Steuer (Stand 28.8.2026)
- 42watt, CO2-Steuer 2026 (12.8.2026)
- ms-aktuell.de mit Angaben von Bundesumweltministerium und ADAC (September 2026)
- ADAC, CO2-Preis Öl und Gas (2026)
- Aroundhome, CO2-Preis 2027 (11.8.2026)
- Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)
- Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
- Stand: 24.09.2026
