Energy Sharing: Solarstrom vom Nachbarn kaufen oder verkaufen

Mittags liefert das Dach des Nachbarn mehr Strom, als er braucht. Seit dem 1. Juni darf er ihn Ihnen verkaufen. In der Praxis klappt das bisher nur an wenigen Orten.

24.09.20263 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet: Seit dem 1. Juni 2026 dürfen Haushalte Solarstrom über das öffentliche Netz mit anderen im selben Netzgebiet teilen. Beide Seiten brauchen dafür einen Smart Meter und eigene Verträge. Netzentgelte, Steuern und Umlagen fallen weiter an, die Ersparnis für Abnehmer ist deshalb begrenzt. Viele Netzbetreiber können das Teilen technisch erst später umsetzen.

Bisher lief es so: Der Nachbar mit Solardach speist seinen Überschuss für einige Cent je Kilowattstunde ins Netz ein, und Sie kaufen Ihren Strom für ein Vielfaches davon bei Ihrem Anbieter. Mit dem neuen Paragrafen 42c im Energiewirtschaftsgesetz ist seit dem 1. Juni 2026 erlaubt, den Strom direkt zu teilen, über das ganz normale öffentliche Netz. Mitmachen dürfen Privathaushalte, kleine Unternehmen, Kommunen und Genossenschaften.

Wie das Teilen funktioniert

Physisch fließt der Strom wie immer durchs Netz. Geteilt wird rechnerisch: Ein Smart Meter misst bei beiden Seiten alle 15 Minuten, wie viel erzeugt und verbraucht wurde. In jeder Viertelstunde, in der die Anlage Überschuss hat und Sie gleichzeitig Strom brauchen, wird Ihnen ein Teil davon als Solarstrom vom Nachbarn zugerechnet. Nachts und im Winter reicht das nicht. Den Rest beziehen Sie weiter von einem normalen Stromanbieter.

Das brauchen Sie dafür

  • Einen Smart Meter mit Viertelstundenmessung, und zwar bei allen Beteiligten. Wer keinen hat, muss ihn beim Messstellenbetreiber beauftragen und mit Wartezeit rechnen.
  • Alle Beteiligten im selben Bilanzierungsgebiet, das deckt sich meist mit dem Gebiet Ihres örtlichen Netzbetreibers. Ab Juni 2028 soll das Teilen auch mit angrenzenden Gebieten möglich sein.
  • Zwei Verträge zwischen Anlagenbetreiber und jedem Abnehmer: einen Liefervertrag und einen Vertrag über die gemeinsame Nutzung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalten.
  • Einen normalen Stromtarif für den Rest des Verbrauchs.

Was es bringt und was nicht

Für den Anlagenbesitzer kann es sich lohnen. Statt der Einspeisevergütung, die für neue Anlagen bei unter 8 Cent liegt und ab 2027 weiter sinken soll, kann er mit dem Nachbarn einen höheren Preis vereinbaren. Das Portal Mein Eigenheim hält etwa 15 Cent je Kilowattstunde für realistisch, das ist allerdings eine Schätzung.

Für Abnehmer ist die Rechnung nüchterner. Auf den geteilten Strom fallen weiter Netzentgelte, Stromsteuer, Umlagen und Umsatzsteuer an, zusammen mehr als die Hälfte des üblichen Strompreises. Einsparen lässt sich nur beim Energieanteil. In Österreich gibt es für Energiegemeinschaften reduzierte Netzentgelte, in Deutschland bisher nicht. Wer vor allem sparen will, sollte deshalb zuerst den eigenen Tarif vergleichen. Energy Sharing lohnt sich eher für Menschen, die bewusst Strom aus der Nachbarschaft beziehen wollen.

Warum es in Ihrer Straße vermutlich noch nicht klappt

Erlaubt ist das Teilen seit Juni, umsetzen müssen es die Verteilnetzbetreiber. Mehrere haben bereits angekündigt, die Technik erst 2027 bereitzustellen. Das größte Nadelöhr ist der Smart Meter: Ende 2025 hatten erst rund 5,5 Prozent aller Stromanschlüsse ein intelligentes Messsystem. Beobachter rechnen deshalb für 2026 vor allem mit Pilotprojekten.

So starten Sie, wenn Sie Interesse haben

  • Beim örtlichen Netzbetreiber nachfragen, ob und ab wann Energy Sharing in Ihrem Gebiet technisch möglich ist.
  • Den Smart Meter frühzeitig beantragen, für beide Seiten.
  • Mit dem Nachbarn einen Preis vereinbaren, der für beide passt, und klären, was bei Umzug, Verkauf oder Defekt der Anlage passiert.
  • Für die Verträge Vorlagen von Verbraucherzentralen, Genossenschaften oder spezialisierten Dienstleistern nutzen, statt selbst etwas aufzusetzen.
  • Den eigenen Reststromtarif prüfen: Er sollte einen niedrigen Grundpreis haben und keine Mindestabnahme verlangen.

Häufige Fragen

Darf ich Solarstrom an meinen Nachbarn verkaufen?

Ja, seit dem 1. Juni 2026, sofern beide im selben Bilanzierungsgebiet liegen, einen Smart Meter haben und die nötigen Verträge schließen. Ob der Netzbetreiber das technisch schon umsetzt, müssen Sie bei ihm erfragen.

Spare ich als Abnehmer viel Geld?

Eher wenig. Netzentgelte, Steuern und Umlagen fallen auch auf geteilten Strom an. Die Ersparnis entsteht nur beim Energieanteil und nur in den Stunden, in denen die Anlage Überschuss liefert.

Brauche ich weiterhin einen normalen Stromvertrag?

Ja. Energy Sharing deckt nur einen Teil des Verbrauchs. Für die übrigen Stunden brauchen Sie einen regulären Tarif.

Quellen

  • § 42c EnWG
  • EMA Energiewelt, Energy Sharing ab Juni 2026 (Update 4.6.2026)
  • DGS, Energy Sharing in Deutschland (15.7.2026)
  • GÖRG Rechtsanwälte (13.4.2026)
  • metergrid, Energy Sharing ab 2026 (16.6.2026)
  • reduco.ai zum Vergleich mit Österreich (30.6.2026)
  • Mein Eigenheim, Solarstrom an Nachbarn verkaufen (29.4.2026)
  • Stand: 24.09.2026