Kurz beantwortet: Die KfW fördert Wärmepumpen derzeit mit 30 Prozent Grundförderung plus Boni, auf förderfähige Kosten von bis zu 28.000 Euro. Ab dem 1. Februar 2027 sinken der Höchstbetrag und der Klimageschwindigkeitsbonus erstmals und danach alle sechs Monate. Wer bis zum 31. Januar 2027 den Antrag stellt, sichert sich die heutigen Konditionen. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln für die Heizungsförderung der KfW. Für Wärmepumpen besteht der Zuschuss derzeit aus mehreren Bausteinen: einer Grundförderung von 30 Prozent für alle, einem Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent für selbstnutzende Eigentümer, die eine alte fossile Heizung ersetzen, und einem Einkommensbonus bis zu 40 Prozent für Haushalte mit niedrigerem Einkommen. Zusammen sind höchstens 80 Prozent möglich. Gefördert werden Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, der maximale Zuschuss liegt damit bei 22.400 Euro.
Was sich ab Februar 2027 ändert
- Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 750 Euro, zuerst auf 27.250 Euro.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem gleichen Datum ebenfalls halbjährlich, nach Berichten zuerst auf 12 Prozent und im August 2027 auf 8 Prozent.
- Im ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung auf 15 Prozent sinken. Wärmepumpen aus der EU erhalten einen Ausgleichsbonus von 15 Prozent und kommen damit weiter auf 30 Prozent. Für Geräte aus anderen Ländern bleibt es bei 15 Prozent.
Ein Rechenbeispiel
Ein Ehepaar ersetzt eine 20 Jahre alte Gasheizung im Einfamilienhaus durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für rund 31.000 Euro. Einen Einkommensbonus bekommt es nicht. Gefördert werden höchstens 28.000 Euro.
- Antrag bis 31. Januar 2027: 30 plus 16 Prozent von 28.000 Euro ergeben 12.880 Euro Zuschuss.
- Antrag im Februar 2027, Wärmepumpe aus der EU: 30 plus 12 Prozent von 27.250 Euro ergeben rund 11.450 Euro.
- Antrag im Februar 2027, Wärmepumpe von außerhalb der EU: 15 plus 12 Prozent von 27.250 Euro ergeben rund 7.360 Euro, sobald die neue Grundförderung gilt.
Der Unterschied liegt also zwischen gut 1.400 und über 5.000 Euro. Fragen Sie im Angebot deshalb ausdrücklich, wo das Gerät hergestellt wurde.
So läuft der Antrag
- Mehrere Angebote von Fachbetrieben einholen und vergleichen.
- Den Auftrag mit einer Bedingung unterschreiben: Der Vertrag gilt nur, wenn die Förderung bewilligt wird. Die meisten Heizungsbauer kennen diese Klausel.
- Vom Fachbetrieb oder einem Energieeffizienzexperten die Bestätigung zum Antrag erstellen lassen.
- Den Antrag im KfW-Portal stellen, bevor die Arbeiten beginnen. Wer vorher einbauen lässt, verliert die Förderung.
- Nach dem Einbau die Nachweise einreichen, dann wird der Zuschuss ausgezahlt.
Für den Antrag zählt das Eingangsdatum bei der KfW, nicht der Einbau. Sie müssen die Wärmepumpe also nicht bis Januar installiert haben. Beachten Sie aber: Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht, sie hängt vom Bundeshaushalt ab.
Nach dem Einbau: Beim Strom sparen
Eine Wärmepumpe verdoppelt oft den Stromverbrauch eines Hauses. Zwei Dinge sollten Sie deshalb direkt mit erledigen. Lassen Sie die Wärmepumpe beim Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden, dann erhalten Sie ein reduziertes Netzentgelt. Das erledigt meist der Installateur. Vergleichen Sie danach die Tarife für Wärmepumpenstrom, oft ist ein eigener Tarif mit separatem Zähler günstiger als der normale Haushaltsstrom.
Häufige Fragen
Bis wann bekomme ich die volle Wärmepumpenförderung?
Wer den KfW-Antrag bis zum 31. Januar 2027 stellt, bekommt die aktuellen Konditionen. Danach sinken Höchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus alle sechs Monate.
Muss die Wärmepumpe bis Januar eingebaut sein?
Nein. Entscheidend ist der Antrag, und der muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Der Einbau kann danach erfolgen.
Spielt es eine Rolle, wo die Wärmepumpe hergestellt wurde?
Ab dem ersten Quartal 2027 ja. Geräte aus der EU erhalten einen Wertschöpfungsbonus und kommen weiter auf 30 Prozent Grundförderung, andere nur noch auf 15 Prozent.
Quellen
- KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen (458) (Juli 2026) und Pressemitteilung zu Anpassungen der BEG (8.7.2026)
- ADAC, Wärmepumpe Förderung (21.7.2026)
- finanznachrichten.de/ots zur KfW-Heizungsförderung (September 2026)
- ista, Wärmepumpe Förderung 2027. Rechenbeispiel eigene Berechnung auf Basis dieser Angaben
- Stand: 24.09.2026
